Über das Zentrum für Kunst- und Kulturrecht
Interdisziplinäres Forschungszentrum am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft.
Zentrum für Kunst- und Kulturrecht
Das Zentrum für Kunst- und Kulturrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz setzt die lange Tradition der Forschung im Kunst- und Kulturrecht fort. Bereits 2002 wurde mit der Gründung des Kompetenzzentrums für Kunst- und Kulturrecht durch Univ.-Prof. Dr. Dietmar Pauger – später unter der Leitung von Ass.-Prof. Dr. Armin Stolz – ein wichtiger Grundstein für dieses Forschungsfeld gelegt.
Das Zentrum fördert interdisziplinäre Forschung und Lehre und beschäftigt sich mit aktuellen Herausforderungen des Kunst- und Kulturrechts. Es leistet damit einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Kunst- und Kulturlebens in Österreich und darüber hinaus. Leiter des Zentrums ist Univ.-Prof. DDr. Dr.h.c. Bernd Wieser.
Tätigkeit
Wissenschaft
Fachveranstaltungen, Publikationen, Begegnung mit Entscheidungsträger:innen in Politik, Wissenschaft und Kunst, Forschungsprojekte
Künstler:innen
Informations- und Anlaufstelle für Künstler:innen, Vernetzungsmöglichkeit und Brücke zwischen Kulturpolitik und Praxis
Student:innen
Präsenzbibliothek, Unterstützung bei Dissertationen und Diplomarbeiten zum Thema Kunst- und Kulturrecht, Lehrveranstaltung „Kunst- und Kulturrecht“
Jurist:innen
Fortbildungsveranstaltungen, Kommunikation und Anlaufstelle
Kulturinstitutionen
Erstellung von Gutachten, Austausch zur wissenschaftlichen Erarbeitung praktischer Probleme aus dem Kulturbetrieb
Öffentliche Hand
Evaluierung der rechtlichen Situationen des Kulturlebens, internationale Vergleiche, Erarbeitung und Begutachtung von Gesetzesvorschlägen